DBDFB
@vdvvdf
Das ist wirklich schockierend. Die Beschlagnahme etwaiger Beweismittel/Datenträger hat verhältnismäßig zu sein. Das dürfte hier - bei einem Fall einer einfachen Beleidigung - im Regelfall nicht zu bejahen sein. Insofern ist das schon bedenklich, wenn Staatsanwälte das so feiern.
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