DBG
@wyuri
Wie gesagt: Für Juristen ist der Staatsdienst kein bisschen gut bezahlt. Gerade mit den fürs BVerfG erforderlichen Qualifikationen würden sich das viele zweimal überlegen… Zu 2.: Natürlich ist es kein Grundgesetz (siehe rechte Regime), aber in D ist es noch so.
0 reply
0 recast
0 reaction