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@vbbgb
Die #Doppelstaatsbürgerschaft ist durchaus gesetzlich als rechtswidrig einzustufen & ein Entzug der deutschen #Staatsangehörigkeit mit anschließender #Ausweisung gegen den Willen des Betroffenen möglich, um ein sich Ausbreiten des Feindes im Land im Konfliktfall zu verhindern. 2
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