UTYR
@uyrhbvg
Das Urteil habe ich verstanden: Unverhältnismäßigkeit. Da hat der Polizist halt "falsch" gehandelt. Der Aktivist aber noch viel falscher: 1) Unangemeldete Demonstration 2) Nötigung von Mitmenschen 3) Unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr 4) Widersetzen gegen pol. Anordnung
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