uvyn pfp
uvyn
@ubqnn
Natürlich geht das gem Art 16(1) GG: wenn jemand mehrere Staatsangehörigkeiten hat, Straftaten begeht & damit gegen ein (noch zu beschliessendes) Gesetz, das in bestimmten Fällen den Entzug der DE Staatsangehörigkeit ermöglicht, verstösst, geht das. Lesen bildet. Verstehen hilft.
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