TRGG
@tgdfvgfv
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes (…).“ Wer diesen verfassungsrechtlichen Grundsatz gegen Paritäts-Gesetze in Stellung bringt, kann eigentlich wenig gegen die Zweitstimmendeckung im neuen Wahlrecht einzuwenden haben…
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