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@svikfffj
Bei der Nötigung durch den Stau geht es darum, dass der Vorsatz des Täters sich gerade auf das Herbeiführen des Staus richtet, so auch bei den Klimaklebern. Eine fahrlässige Nötigung gibt es nicht. Auch bei Baustellen steht nicht das Ziel im Vordergrund, einen Stau zu schaffen.
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