tsyp pfp
tsyp
@stryp
Ich verstehe das Urteil auch nicht, vor allem wenn das Gesetzt eindeutig etwas anderes vorsieht (Wikipedia): In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren (siehe Sexueller Missbrauch von Unmündigen). Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Abs. 1 Z 1 öStGB).
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