kjhgfd
@sthtr
Da hast Du recht. Allerdings rechtfertigt der Verdacht einer Beleidigung mitnichten die einschüchternde Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von Telefon u. Laptop, welche die Staatsanwälte in Selbstermächtigung offen als Bestrafung von nicht rechtskräftig Verurteilten erachten.
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