dsgeav
@shtrw
Sie haben recht. Das GG hat die Formulierung der Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken (Art. 5 Abs. 2 GG), abgegeben. De Facto entscheiden also Staatsanwälte, ab wann eine Meinung angeklagt wird. Und genau da liegt das Problem.
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