gdhyt
@shtre
Habeck liegt total daneben. Man kann Kapitalerträge nicht krankenversicherungspfl machen, ohne eine deutliche Erhöhung der sog Beitragsbemessungsgrenze bei der privaten KV. Das wiederum wäre mE verfassungswidrig, zumal der betroffene Personenkreis sicherlich schon eine KV hat.
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