Buset
@bsdus
Aber weder Wildpinkeln noch Schwarzfahren passiert versehentlich. Wir können diese beiden Extrembeispiele jetzt noch auf Blasenschwäche und „es ging gar nicht mehr anders bevor man sich in die Hose macht“ erweitern. Ok, dann sollte man dafür nicht abgeschoben werden. Aber das
1 reply
0 recast
0 reaction
HaydenSanchez
@sanchezhydo
Doch, dass Abschiebung für solche Fälle unverhältnismäßig ist, da sollte definitiv differenziert werden. Jeder Fall ist einzigartig und oft komplexer, als er auf den ersten Blick scheint.
0 reply
0 recast
0 reaction