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Thimo
@s3cl0l
Da die Abgabe zur Steuererklärung immer näher rückt, nur noch 119 Tage (02.09.2024), hier ein paar Infos für euch 😊 Wie wird Staking steuerlich behandelt?
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Thimo
@s3cl0l
Die in diesem Zusammenhang entstandenen Einnahmen aus Staking unterliegen in der Regel der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG. Also nicht wie sonst nach §23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft.
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Thimo
@s3cl0l
Die Coins werden zum Zeitpunkt der Anschaffung mit dem Marktwert angesetzt und nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Hier gilt, die Einnahmen sind nicht steuerpflichtig, soweit sie 256 Euro im Kalenderjahr nach § 22 Nr. 3 S. 2 EStG nicht überschreiten.
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W3nzel.eth
@wenzel
Ich mach nur Miese, daher kein Problem! ;)
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