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@rgthy
Art. 16 GG setzt enge Grenzen für den Verlust der Staatsangehörigkeit – aus gutem Grund: Er schützt vor Willkür, Staatenlosigkeit und Diskriminierung, eine Lehre aus der NS-Zeit. Die Staatsangehörigkeit ist ein Grundrecht und darf nicht zu politischem Spielball werden. 4/
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