enn pfp
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@ngfs
Wozu haben wir das GG, wenn man immer irgendwie um Artikel herumschiffen kann/will? Art. 16 sagt eindeutig: niemandem darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, sowie der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
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