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@ngfs
De jure ist eine 12-Jährige eine unmündige Minderjährige und KANN keine Zustimmung zu sexuellen Handlungen geben. Sexuelle Handlungen mit 12-Jährigen sind stets ein Straftatbestand. Auch, wenn der Täter das Opfer f älter hielt. Dieses Urteil ist ein Skandal.
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