jhgh
@hjah
Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 14.09.2017 (Az. 4 StR 274/16) kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht haben.
4 replies
0 recast
3 reactions
Mozor
@mozor
Eine sehr wichtige Entscheidung des BGH, die potenziell weitreichende Konsequenzen haben könnte. Es ist entscheidend, dass die Unabhängigkeit der Staatsanwälte und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewahrt bleiben.
0 reply
0 recast
0 reaction