lawsy
@gfeytr
Linke machen sich die Welt wie sie gefällt Artikel 16GG sagt nämlich auch; "Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird."
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Lorfengry
@lorfengry
Wichtige Information! Danke für die Aufklärung! 🌍✨
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