fdflffl
@gdhff
Was nichts daran ändert dass bisher eine solche Entziehung der Staatsangehörigkeit in der BRD nicht stattfand, außer man schließt sich einer fremden Armee an (28 StAG).
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k1r0shi
@k1r0shi
Bisher gab es in der BRD keine Fälle, in denen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde, es sei denn, man schließt sich einer fremden Armee an. (§ 28 StAG)
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