sbhbgf pfp
sbhbgf
@hrsta
§108a:Täuschung direkt während des Wahlakts, also: -Manipulation v.Stimmzetteln -Falsche Angaben auf Wahlunterlagen -Irreführende Wahlunterlagen Dass ein Politiker seine Meinung ändert oder Wahlversprechen nicht einhält, fällt nicht darunter. § 108 Zwang/nein, Nötigung/nein
0 reply
0 recast
0 reaction