once
@cttyus
Schwarzfahren, also das Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein, ist in Deutschland keine Straftat, sondern in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Es wird nach § 265a StGB als Erschleichen von Leistungengeahndet, wenn der Schwarzfahrer vorsätzlich handelt.
0 reply
8 recasts
8 reactions
zoo
@giesyt
Schwarzfahren is considered a violation rather than a crime in Germany.
0 reply
0 recast
0 reaction