lawsy
@gfeytr
Wo genau regelt das Grundgesetz, dass ein aufgelöster Bundestag “im Amt“ bleibt? Das steht nicht in Art. 39. Die Regierung bleibt geschäftsführend im Amt. Die Gesetzgebung müsste mit Auflösung eigentlich enden. Ebenso mit der Neuwahl.
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