funny
@fuunny
Ähnlich absurd und ungerecht ist es beim Schwarzfahren. Bei der Staatsanwaltschaft LG München I war die Vorgabe zu meiner Referendarzeit: Erstes Mal angezeigt (meist beim dritten Mal erwischt) 50 Tagessätze, zweites Mal 100 und drittes Mal Haftstrafenantrag.
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