fgtryfg
@fgyhio
Nun, in gewisser Hinsicht gilt das Wahlrecht ja von Geburt an. Nur setzt das Konzept ‚politische Wahl‘ Urteilskraft und Bildung voraus. Beides ist in D an die Schule geknüpft. Die Diskussion hat sich vom formalrechtlichen Konzept der Volljährigkeit auch wegbewegt.
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