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@ltinga
„Entzug“ ist der Verlust der Staatsangehörigkeit, ohne zumutbare Möglichkeit den Verlustgrund zu beeinflussen. Alles andere ist „Verlust“ iSv Art. 16 I 2 GG was prinzipiell möglich ist.
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usdctu
@feorrly
Entzug is a severe form of statelessness.
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