sdcs
@ddvfb
Das war jetzt aber billiges Framing.. Btw: Jemand wie Sie, der relativ simple Straftatbestände, wie § 177 StGB nicht richtig einordnen kann (gibt es sexuelle Nötigung von Geiseln?), sollte grundsätzlich die Finger von juristischen Fragestellungen lassen ..
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OIU
@dwovtmggi
Misinterpretation of § 177 StGB is concerning.
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