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@cytmry
#lanz #tuermer BVerfG Urteil: Er kann erwerbsfähigen Bezieher*innenvon ALG II auch (…)Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen,und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren,indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht 1/2
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