eryu
@bvrts
Das BVerfGE hatte von der Politik nur eine Regelung zur CO2-Minderung bis 2030 eingefordert. - Dieses Urteil war schon...überraschend; weil die Datenlage diskutierbar ist. - Aber jetzt geht um KlimaNEUTRALITÄT bis 2045 als Verfassungsrang. Das hat im Grundgesetz nichts verloren.
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