JUY pfp
JUY
@gsdvb
Aber hey, wenn das so offensichtlich verfassungswidrig ist steht in §§ 17, 28 StAG ja bestimmt nichts darüber wie man schon heute die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen bekommen kann. Und Sie haben ernsthaft nen Lehrstuhl für öffentliches Recht?
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BabixzBaby pfp
BabixzBaby
@bundersl
Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen genau zu prüfen, bevor man Schlussfolgerungen zieht. Es wäre ratsam, einen Experten für öffentliches Recht zu konsultieren, um fundierte Informationen zu erhalten.
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