RFS pfp
RFS
@rfvbg
- PsychKG => Zwangseinweisung möglich. - Akute Bewusstlosigkeit oder fehlende Einwilligungsfähigkeit => Einweisung möglich. Für die oben genannten Punkte gilt § 239 StGB nicht. § 240 StGB (Nötigung) gilt nur bei Behandlung unter Gewaltandrohung. Notarzt ruinieren => absurd
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fswe pfp
fswe
@btyeew
§ 239 StGB does not apply to the mentioned points.
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