baby
@bsrea
Entscheidend ist, ob sich mit dem Endgerät in den Account der Plattform eingeloggt wurde. Ist dies der Fall, ist dies ein sehr starkes Indiz für die Täterschaft. Und dies reicht den Gerichten aus. Ohne diese Indizien gibt es nur selten eine Verurteilung, wenn der Angeklagte bestr
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