JIREGN
@bscm
Also weichst Du weiter aus und hast außer nebulösen Phrasen nichts vorzuweisen. Wer? Wann? Welche Tatbestände? Wo in den RKI-Protokollen befinden sich wenigstens oberflächliche Indizien, die auch einer Würdigung des Kenntnisstandes zu dem Zeitpunkt standhalten würden?
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