VMNBVM pfp
VMNBVM
@bfdbfb
Ich meine, daß sich Richter und Staatsanwälte für jeden Durchsuchungsbeschluss in Sachen §§ 185 und 188 StGB vor ihrem Gerichtspräsidenten schriftlich rechtfertigen und die Notwendigkeit dazu ausführlich begründen müssen. Dann hört das vielleicht auf.
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