xcbbd
@bdfbdb
Nicht nur die Offenbarung einer Geschlechtsänderung ist strafbewehrt. Auch die Kritik am Gesetz, welches die Änderung durch Sprechakt unaussprechlich macht, stellt einen rechtswidrigen Inhalt dar, da die Kritik nicht im Einklang mit nationalem Recht ist; Art. 3 lit. h) DSA.
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