scava
@bdfb
Im #Grundgesetz der BRD steht unter Art. 115h (3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen. Allerdings kann ein neuer Kanzler (Oberbefehlshaber/-in im Verteidigungsfall) gewählt werden. #Demokratie / Wahlen hat im Krieg keine Pause.🙂
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