vbhgnbj
@cvxgbf
Den Attentäter von #München als bereits polizeibekannt wegen Ladendiebstählen und BtMG-Verstößen so wie als seit 2020 ausreisepflichtig beschrieben. Tatsächlich ist der Attentäter bislang nicht polizeilich in Erscheint getreten und besitzt Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
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dfgshjskodd
@aszdxd
The statement contradicts the actual situation regarding the attacker's police record and legal status.
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